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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Firma Lavanchy Obergasse 10, 8400 Winterthur

1. Allgemeines
1.1 Die im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.
1.2 Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB's genannt) abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen und bestätigt wurden.
1.3 Die Firma Lavanchy ist an Bestellungen erst gebunden, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Beanstandungen einer Bestätigung sind rechtzeitig vor erfolgter Lieferung geltend zu machen.
1.4 Sollten eventuell vorhandene Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners im Widerspruch zu den nachfolgenden AGB's stehen, so gelten dennoch unsere AGB's.
1.5 Die AGB's gelten für gegenwärtige und zukünftige Vertragsverhältnisse. Zukünftige Vertragsverhältnisse unterliegen ebenfalls unseren AGB's, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ohne Versicherung, und beziehen sich nur auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Preise Nettopreise. Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ist im Nettopreis inbegriffen.
2.2 Die Preise sind freibleibend. Bei einer Änderung der Kostenfaktoren bis zur Lieferung behalten wir uns daher eine Preisberichtigung vor. Preisänderungen sind auch während dem Geschäftsjahr vorbehalten.
2.3 Die Verpackung erfolgt zweckentsprechend und nach bestem Ermessen, jedoch ohne Garantie gegen Bruch. Die Verpackung der Ware ist im Bruttopreis enthalten. Allfällige Spezialverpackung muss vorgeschrieben werden und wird verrechnet.
2.4 Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge nachträglicher Änderung wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages durch Postüberweidung im Voraus zu erfolgen. In einzelnen Fällen die kann eine Rechnung ausgestellt werden. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
3.2 Die Postspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Falls die Zahlung anders als per Postüberweisung erfolgt, werden Diskont und Spesen in Rechnung gestellt, ohne Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung.
3.3 Bei Überschreiten der in Ausnahmefällen 30-tägigen Zahlungsfrist wird nach einmaliger schriftlicher Mahnung ein Verzugszinssatz in der Höhe von 6% gerechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinssatzes ist durch entsprechenden Nachweis möglich.
3.4 Erfüllt der Besteller nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, so kann die Firma Lavanchy immer noch auf die Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen, statt dessen aber auch auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz wegen Verspätung klagen, statt dessen aber auch auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Firma Lavanchy ist berechtigt, in jedem Fall folgende zusätzliche Entschädigungen zu beanspruchen: - Sämtliche Mahn- und Schreibgebühren sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten. - Entschädigung für die Wertverminderung der zurückgenommenen Ware.

4. Lieferung und Lieferverzug
4.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt bei Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der angegebenen Lieferzeit versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung, auch bei einem Zuliefererbetrieb.
4.3 Bei Verzug der Lieferung wird der Kunde unverzüglich informiert und ein neuer Liefertermin mitgeteilt. Die angegebenen Lieferfristen respektive -termine sind nur ungefähre Angaben. Die Firma Lavanchy haftet für die Einhaltung von Lieferfristen nur, wenn dies ausdrücklich verabredet wurde.

5. Beanstandungen
5.1 Beanstandungen in Bezug auf Stückzahlen, Gewicht, Ausführung und erkennbarer Mängel können nach Ablauf einer Beanstandungsfrist von 8 Tagen seit Ablieferung der Sendung am Bestimmungsort nicht mehr geltend gemacht werden. Sämtliche Beanstandungen sind schriftlich anzuzeigen.
5.2 Nicht erkennbare Mängel oder erst später entdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung zu beanstanden.

6. Gewährleistung, Haftung für Mängel und Abnahme
6.1 Wir leisten Gewähr für einwandfreie Arbeit und zweckentsprechendes Material während einer Dauer die je nach Gerätehersteller angeboten werden. Gegenstände die auf der Haut oder im Bereich zur Pflege (Hygiene) angewendet werden können nicht zurückgenommen werden, da wir für absolut einwandfreie Produkte garantieren.
6.2 Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich als zugesichert angegeben oder als solche klar zu erkennbar sind. Wir behalten uns das Recht zu technischen Änderungen vor, insbesondere durch gleich- oder höherwertige Lösungen. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht.
6.3 Durch Änderungs-, oder Instandsetzungsarbeiten, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornimmt, wird unsere Gewährleistungspflicht aufgehoben. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle einer natürlichen Abnutzung unterworfenen Teile, sowie die Folgen übermässiger Beanspruchung nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und gewaltsamer Beschädigung.
6.4 Sofern wir Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben überlassen, sind diese Angaben nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6.5 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ablehnen oder unzumutbar verzögern.
6.6 Die ungerechtfertigte Rücksendung fertiger Endprodukte wird nicht zurück vergütet.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis sämtliche Forderungen der von uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen beglichen sind, behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.
7.2 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Der Besteller tritt uns hiermit bereits im heutigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung solcher Forderungen ist der Besteller auch nach obiger Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt.
7.3 Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Rücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
7.5 Der Besteller darf soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren ohne Zustimmung durch uns, weder zur Sicherung übereignen, noch verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendwelcher Weise ausschliessen oder beeinträchtigen können. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte macht oder beeinträchtigt.
7.6 Der Besteller wird die gelieferten Güter während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten instand halten. Er haftet gegenüber der Firma Lavanchy für Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken.

8. Urheberrechtsschutz
8.1 Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor.
8.2 Die Rechte solcher Unterlagen werden durch den Besteller anerkannt und dürfen ganz oder teilweise Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden oder ausserhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie übergeben worden sind. Der Besteller erwirbt auch durch Vergütung von Kosten kein Eigentumsrecht an diesen Gütern.

9. Mindestbestellvolumen
Das Mindestbestellvolumen für Einzelbestellungen beträgt CHF 30.00.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht.
10.2 Erfüllungs-, Betreibungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag oder dessen Lieferbedingungen ist Winterthur. Der Firma Lavanchy steht es indessen frei, vor jedem zuständigen Gericht oder jeder Amtsstelle in der Schweiz oder im Ausland ihre Rechte wahrzunehmen.
10.3 Sollte eine Klausel vorstehender AGB unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.


[ Login ] Lavanchy Orthopädietechnik - Sanitätsgeschäft - Reha - Obergasse 10 - 8400 Winterthur - Schweiz Benutzer: Gast